Allgemeine Geschäftsbedingungen von Katamaran Mallorca
AGB Mallorca-Travel & Event-Services S.L. / Katamaran Mallorca
1. Abschluss des Reisevertrages
Der Abschluss eines verbindlichen Reisevertrages kommt nach schriftlichem Auftrag des Kunden in Form von Fax, Email oder als Brief zustande und wird erst mit einer entsprechenden Auftragsbestätigung/Rechnung durch die Agentur bindend. Der Anmelder ist Vertragspartner der Agentur, auch für alle weiteren angemeldeten Reiseteilnehmer.
2. Bezahlung
Nach Abschluss eines verbindlichen Reisevertrages erhält der Anmelder neben der Buchungsbestätigung eine Rechnung über die von ihn gebuchten Leistungen. Mit Erhalt dieser Rechnung wird die erforderliche Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist in der Regel bis 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.
Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Reisepreis in einer Summe zu begleichen.
Nicht termingerechte Reisepreiszahlungen entbinden die Agentur von jeglichem Leistungsanspruch.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der entsprechenden Auftragsbestätigung. Die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen sind für die Agentur bindend.
Die Agentur behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung in den Ausschreibungen, insbesondere im Internet vorzunehmen.
Der Kunde wird hierüber unverzüglich vor Vertragsabschluss informiert.
Mündliche Nebenabreden, die den Umfang der Leistungen gegenüber der Auftragsbestätigung erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
Das Mitbringen an Bord von Speisen und Getränken ist ausdrücklich verboten. Beim Vollcharter ist mindestens die Open Bar ohne Alkohol für alle Teilnehmer obligatorisch.
Sofern im Angebot nicht anders aufgeführt sind die gesetzlich festgelegten Rundfunkgebühren (SGAE) im Charterpreis inkludiert mit Ausnahme bei der Barca Samba
4. Zahlungs- und Stornobedingungen
4.1 Katamaran Magic
- 50% Anzahlung bei Buchung
- Restzahlung 30 Tage vor dem Ausflug
- Bei wetterbedingtem Ausfall (die eine sichere Durchführung nicht möglich machen, dies entscheidet grundsätzlich der Kapitän des Schiffes) fallen keine Stornogebühren für den Schiffcharter an. Ausgenommen hiervon sind die bereits bestellten Speisen
- Storno bis 91 Tage vor dem Ausflug 10% der Gesamtrechnung
- Storno 90 – 61 Tage vor Ausflug 25% der Gesamtrechnung
- Storno 60 – 31 Tage vor Ausflug 35% der Gesamtrechnung
- Storno 30 – 19 Tage vor Ausflug 65% der Gesamtrechnung
- Storno 18 – 0 Tage vor Ausflug 100% der Gesamtrechnung. (Es können des weiteren gesonderte Bedingungen bestehen, welche im Angebot schriftlich dargestellt werden)
- Weitere Serviceleistungen, wie z.B. die Bestellung des Caterings, sowie die Anzahl der Teilnehmer müssen bis spätestens 25 Tage vor Ausflug verbindlich feststehen und der Agentur schriftlich mitgeteilt werden
- Bei Änderung der Teilnehmerzahl oder der vertraglich vereinbarten Serviceleistungen innerhalb von 24 Tagen vor Ausflugstermin, sind pro Änderungswunsch 60,00 € Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Innerhalb von 4 Tagen vor Ausflugstermin sind keine Änderungen zulässig.
4.2 Katamaran Oasis
- 50% Anzahlung bei Buchung
- Restzahlung 35 Tage vor dem Ausflug
- Bei wetterbedingtem Ausfall (die eine sichere Durchführung nicht möglich machen, dies entscheidet grundsätzlich der Kapitän des Schiffes) fallen keine Stornogebühren für den Schiffcharter an. Ausgenommen hiervon sind die bereits bestellten Speisen.
- Storno bis 91 Tage vor Ausflug: 25% der Gesamtrechnung
- Stornierung 90 – 31 Tage vor Ausflugstermin: Die Stornierungskosten betragen 50% der Miete des Katamarans, bereits getätigte Anzahlungen für Speisen und Getränke werden zu 100% zurückerstattet
- Stornierung 30 – 16 Tage vor Ausflugstermin: Die Stornierungskosten betragen 100% der Miete des Katamarans, bereits getätigte Anzahlungen für Speisen und Getränke werden zu 100% zurückerstattet
- Stornierung 15 Tage vor Ausflugstermin: Die Stornierungskosten betragen 100% des gesamten Rechnungsbetrags des exklusiven Ausflugs inbegriffen aller Serviceleistungen
(Es können desweiteren gesonderte Bedingungen bestehen, welche im Angebot schriftlich dargestellt werden) - Weitere Serviceleistungen, wie z.B. die Bestellung des Caterings, sowie die Anzahl der Teilnehmer müssen bis spätestens 25 Tage vor Ausflug verbindlich feststehen und der Agentur schriftlich mitgeteilt werden
- Es ist nicht gestattet den Katamaran mit Schuhen zu betreten
4.3 Rafael Verdera
- 50% Anzahlung bei Buchung
- Restzahlung 30 Tage vor dem Charter
- Bei wetterbedingtem Ausfall (die eine sichere Durchführung nicht möglich machen, dies entscheidet grundsätzlich der Kapitän des Schiffes) fallen keine Stornogebühren für den Schiffcharter an. Ausgenommen hiervon sind die bereits bestellten Speisen
- Storno 0 – 185 Tage vor dem Charter 15% der Gesamtrechnung
- Storno 184 – 95 Tage vor Charter 20% der Gesamtrechnung
- Storno 94 – 65 Tage vor Charter 25% der Gesamtrechnung
- Storno 64 – 0 Tage vor Charter 50% der Gesamtrechnung
- Storno 34 – 0 Tage vor Charter 100% der Gesamtrechnung
4.4 Barca Samba
- 50% Anzahlung bei Buchung
- Restzahlung 14 Tage vor dem Ausflug
- Storno bis 65 Tage vor Ausflug: Die Stornierungskosten betragen 20% der Gesamtmiete des Schiffes
- Stornierung 64- 15 Tage vor Ausflugstermin: Die Stornierungskosten betragen 50% der Miete des Schiffes und Extraleistungen, wie z.B. DJ, Live Acts etc., bereits getätigte Anzahlungen für Speisen und Getränke werden zu 100% zurückerstattet
- Stornierung 14- 0 Tage vor Ausflugstermin: Die Stornierungskosten betragen 100% des gesamten Rechnungsbetrags des exklusiven Ausflugs inbegriffen aller Serviceleistungen
4.5 Bei wetterbedingtem Ausfall (die eine sichere Durchführung nicht möglich machen, dies entscheidet grundsätzlich der Kapitän des entsprechenden Schiffes) ist es ggf. möglich einen Alternativtermin zu vereinbaren, sollte dies nicht möglich sein wird der Betrag für den Schiffcharter zurückerstattet. Ausgenommen hier sind die bereits bestellten Speisen & Getränke. In diesem Fall wird geprüft, ob diese ggf. auf dem Schiff am Hafen eingenommen werden oder eventuell an einem anderen Ort, gewählt durch den Kunden
(Es können desweiteren gesonderte Bedingungen bestehen, welche im Angebot schriftlich dargestellt werden)
4.6 Für weitere Schiffe gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, ebenso wie bei Ausflügen für Einzelbucher
5. Gesonderte Bedingungen bei Buchung einer Segelregatta
- **1. Teilnahmebedingungen**
- 1.1. Die Teilnahme an unserer Segelregatta erfolgt idealerweise mit 9 Teilnehmern pro Boot. Unser Angebot wird auf Grundlage der angefragten Teilnehmerzahl erstellt.
- **2. Anpassung der Bootsanzahl**
- 2.1. Der Eigner der Boote behält sich das Recht vor, die Anzahl der zur Verfügung gestellten Boote jederzeit nach eigenem Ermessen anzupassen, sofern dadurch alle angemeldeten Teilnehmer ausreichend Platz auf den verbliebenen Booten haben.
- **3. Anmeldung und Vertragsabschluss**
- 3.1. Die Anmeldung zur Segelregatta erfolgt durch den Eigner oder eine verantwortliche Person im Namen der Teilnehmer.
- 3.2. Mit der Annahme des Angebots durch den Eigner und der Bestätigung der Teilnahmebedingungen durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande.
- **4. Haftung und Verantwortlichkeit**
- 4.1. Die Agentur haftet nicht für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die sich aus der Anpassung der Bootsanzahl gemäß Abschnitt 2 ergeben, sofern diese Anpassungen im Einklang mit den Bedürfnissen und Sicherheitsanforderungen der Teilnehmer erfolgen.
- 4.2. Die Teilnehmer sind während der Regatta für die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorschriften und Verhaltensregeln verantwortlich.
- **5. Wetterbedingte Absage durch den Kapitän**
- 5.1. Die Entscheidung über die Durchführung der Segelregatta obliegt ausschließlich dem verantwortlichen Kapitän, spätestens am Veranstaltungstag. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage sicherheitsrelevanter Faktoren wie Wind, Wellengang, Wetterlage und Sichtverhältnissen.
- 5.2. Sollte die Regatta aus diesen Gründen abgesagt werden, stellt dies einen Fall höherer Gewalt dar.
- 5.3. In diesem Fall wird die Catering-Leistung zu 100 % storniert und kann vom Kunden eigenverantwortlich an anderer Stelle eingenommen werden.
- 5.4. Für alle übrigen Leistungen (Organisation, Personal, Bootsmiete, Kapitän etc.) fällt eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 30 % des Gesamtpreises an.
- 5.5. Der verbleibende Betrag wird dem Kunden entweder rückerstattet oder – nach Absprache – als Gutschrift für einen neuen Termin angerechnet. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
6. Änderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Agentur nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Die Agentur ist verpflichtet den Reiseteilnehmer umgehend über Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzten. Gegebenenfalls wird die Agentur dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
7. Beanstandungen
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evt. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten. Der Reiseteilnehmer ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung oder einem Vertreter der Agentur in schriftlicher Form zur Kenntnis zu geben. Sammelbeanstandungen werden nicht berücksichtigt. Kommt der Reiseteilnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche in soweit nicht zu.
8. Haftung
Ansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der Agentur geltend zu machen, diese müssen vor Ort während der Aktivität dem Personal gemeldet werden.
Leistungen fremder Leistungsträger und Ausschreibungen basieren ausschliesslich auf Angaben der Leistungsträger gegenüber der Agentur. Bei der Klassifizierung der Hotels handelt es sich um die offizielle, vom spanischen Ministerium für Tourismus vergebene Kategorie.
Wir haften ferner nicht für Unterschiede, die sich aus dem Angebot und der Vorstellung des Kunden ergeben, für Lärmbelästigungen wie z.B. Unterhaltungslokale, Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Strassenarbeiten oder ähnliche Umstände.
Dies gilt auch für Strandverschmutzungen jeder Art, sowie witterungsbedingte Ausfälle der Strom – und Wasserversorgung.
Bitte beachten Sie, aus versicherungstechnischen Gründen ist es nicht gestattet eigenständig Aktivitäten zu reservieren und mit einem mit einem über uns gebuchten Schiffcharter zu kombinieren.
9. Preise auf dieser Website
Wir bieten Ihnen immer einen Endpreis an, in diesem sind bereits evt. Steuern (IVA) und Gebühren enthalten.
Alle Preise auf dieser Webseite sind Endpreise inkl. der derzeit gültigen spanischen Mehrwertsteuer, berechnet entsprechend dem Sondergesetz für Reisebüros (MARGENBESTEUERUNG) auf den Balearen, welches unter
anderem bedeutet, dass auf den Rechnungen der Agentur keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.
10. Pass-, Visa – und Gesundheitsbedingungen
Zur Einreise nach Spanien gelten die Pass – und Gesundheitsbedingungen der EU, für deren Einhaltung der Kunde selbst verantwortlich ist.
11. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Palma de Mallorca.
12. Agentur
Viajes Mallorca-Travel & Event-Services S.L.
Registro Mercantil Palma, Folio 129 – TOMO: 2.185 – HOJA: PM-53.296 – INSCRIPCIÓN 1ª
CIF B57369555
C.I.BAL 551
C./ Sant Jordi 28, Local A
07199 Sant Jordi
Mallorca / Balearen
Spanien